Zum Inhalt
Vermehrt benötigen Verwaltungsgerichte Gutachten, um klinische Fragestellungen abzuklären und Angaben über Folter- und Bürgerkriegsfolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu prüfen. Es geht um psychisch traumatisierte Menschen. Standards der SBPM-Arbeitsgruppe für fachgerechte Gutachten, mit gemeinsamer Unterstützung der Berliner Ärzte- und Psychotherapeutenkammer inzwischen zu einem in Berlin erfolgreichen Curriculum entwickelt, sind Inhalt des vorliegenden Buchs, welches die Grundlage der gleichnamigen curricularen Fortbildung der Bundesärztekammer ist.
Welche fachlichen Voraussetzungen müssen Gutachter mitbringen? Die Begutachtung erfordert klinische Fachkompetenz im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen. Darüber hinaus sollten Gutachter vertraut sein mit dem Zusammenhang von Traumatisierung und Gedächtnisprozessen, mit traumaspezifischen Beziehungsaspekten und Komorbiditäten. Sie sollten Kriterien für die Unterscheidung von "echten" und "vorgetäuschten" psychischen Symptomen kennen, geübt in der Befunderhebung mit Hilfe von Dolmetschern sein und Informationen über politische und kulturelle Hintergründe des Herkunftslandes sowie Kenntnisse des deutschen Asyl- und Ausländerrechts haben.
Anhand von Kasuistiken und 2 Mustergutachten gibt das Buch die grundlegenden Standards für eine verantwortungsvolle Aufgabe an die Hand.
Downloads & Leseproben
Leseprobe_Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (641 kB)
Inhaltsverzeichnis_Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (302 kB)