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Schulrecht: Wer sich auskennt, hat es leichter


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SchulRecht! für schulische Führungskräfte
EUR 24,95
ISBN 978-3-407-62757-5
1. Auflage 2011. 232 Seiten.
Broschiert.

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Beltz

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Zum Inhalt

Ob Beamten- oder Versicherungsrecht, rechtliche Aspekte einer Klassenfahrt oder die juristisch abgesicherte Abwicklung von Disziplinarmaßnahmen – überall sind Kenntnisse des Schulrechts für Schulleiter/innen, Fachobleute und Klassenlehrer/innen von entscheidender Bedeutung.

Anschaulich und praxisnah behandelt Günther Hoegg rechtliche Grundlagen und Situationen, mit denen schulische Führungskräfte, aber auch Seminarleiter, Fachobleute, Personalratsmitglieder oder Klassenlehrer/innen konfrontiert sind. Das Buch präsentiert dabei nicht nur Standardsituationen und tagtägliche Probleme. Gerade für Fälle, in denen unerwartete Schwierigkeiten auftauchen, liefert es wertvolle Tipps und Tricks, um Entscheidungen juristisch belastbar zu machen.

Aus dem Inhalt:
–Leitung von schwierigen Konferenzen
–Planung und Durchführung von Klassenfahrten
–Haushaltsrecht
–Datenschutz
–Urheberrecht
–Hygieneverordnung bei Schulfesten
–Regelungskompetenz von Schulordnungen
–justizfeste Vernehmung von Schülern

Mit zahlreichen Übersichten, Checklisten und Kopiervorlagen.

Dr. jur. Günther Hoegg besitzt eine seltene Doppelqualifikation: Er ist seit 20 Jahren Lehrer – und promovierter Jurist mit dem Schwerpunkt Schulrecht. In zahlreichen Seminaren vermittelt er schulischen Führungskräften vertiefte Kenntnisse ihres Berufsrechts.

Downloads & Leseproben

Leseprobe_SchulRecht! für schulische Führungskräfte (395 kB)

Inhaltsverzeichnis_SchulRecht! für schulische Führungskräfte (90 kB)

Presse-/Leserstimmen

»Abgerundet wird dieser sehr nützliche Rechtsratgeber für die Schule durch einen Anhang mit einer praktischen Checkliste für Entscheidungen, Modellformularen zur Vorbereitung von Schulfahrten und Ausflügen sowie informativen Internetadressen. Der große Vorteil dieses Bandes liegt einfach darin, dass sein Autor immer wieder seine doppelten Erfahrungen als Jurist und Lehrer für Deutsch, Kunst und Rechtskunde an einem Gymnasium erkennen lässt. Er weiß also, wovon er spricht!«
Blickpunkt Bildung über den Vorgängerband »SchulRecht!«

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