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In diesem Beitrag werden einige Aspekte der Verschränkung individueller Aufarbeitungsbedarfe und institutioneller Aufarbeitungserfordernisse dargestellt. Dabei werden institutionelle Risikofaktoren für Gewalt mit individuellen Bewältigungsstrategien Betroffener in Beziehung gesetzt und einige Grundlegungen für die künftige Aufarbeitungspraxis formuliert. \n
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