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Landesjugendämter als überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben insbesondere eine Koordinierungs-, Beratungs-, sowie Ergänzungsfunktion für die örtliche Kinder- und Jugendhilfe. Hinsichtlich der Jugendhilfeplanung treten sie vor allem als Institution der Fachberatung, als Anbieter von Fort- und Weiterbildungen, als Entwickler von Empfehlungen oder als Unterstützung bei örtlichen Herausforderungen auf.
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