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Das Budget für Ausbildung (BfAus) wurde Anfang 2020 mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ eingeführt, um Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) haben, eine Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss zu ermöglichen und Übergänge von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Zu Beginn des Beitrags werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen eingeführt, um dann das BfAus als eine dieser Leistungen zu fokussieren. Die Autorinnen diskutieren die Rolle verschiedener Akteure bei der Umsetzung dieser Leistung sowie verschiedene rechtliche Barrieren für dessen Inanspruchnahme, wie zum Beispiel widersprüchlich wirkende oder missverstandene Anspruchsvoraussetzungen und Benachteiligungen in der Sozialversicherung für einen Teil der Anspruchsberechtigten. Der Beitrag gibt dank der Fokussierung auf eine Alternative zur WfbM in Form des BfAus einen Einblick in das komplexe System der beruflichen Rehabilitation und zeigt damit einige (rechtliche) Herausforderungen auf, denen Werkstattbeschäftige mit Übergangsaspirationen gegenüberstehen. \n
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