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Im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen wird in Deutschland kein eigener Schulabschluss angeboten. Eine (mitunter mögliche) Vergabe des Ersten Allgemeinen Schulabschlusses an Schüler:innen des Schwerpunktes Lernen regeln die einzelnen Bundesländer höchst unterschiedlich. Diese seit Jahrzehnten bekannte Form der institutionellen Diskriminierung im Schwerpunkt Lernen wurde auch durch die Einführung der Inklusion nicht behoben, sie wird aber teilweise mit neuen Argumenten begründet. Im vorliegenden Beitrag werden die abschlussrelevanten Bestimmungen der Bundesländer für den Schwerpunkt Lernen sowie die Begründungsmuster für diese Exklusionsmechanismen diskutiert. \nGermany does not offer a dedicated school leaving certificate for learning as a focus of special education. And when occasionally available to students with special educational needs on learning, the first general school leaving certificate is regulated very differently in each federal state. Identified decades ago, this form of institutional discrimination in the field of learning has not been eliminated by the introduction of inclusion, but rather justified with new arguments. This article discusses the federal states’ qualification-relevant regulations for the focus on learning as well as the justification patterns for these exclusion mechanisms.
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