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Der Beitrag beschäftigt sich mit Auswirkungen der Erweiterung der statistischen Erhebungsmerkmale bezüglich des Schutzauftrages bei einer Kindeswohlgefährdung. Problematisiert werden vom Autor vor allem die Auswirkungen der Zuschreibungen der feststellenden Sozialarbeiter*innen bei der Erfassung von „Personen, von denen die Gefahr ausgeht“ in der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie die Interpretationen dieser Daten.
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