Forum Erziehungshilfen

Berücksichtigung von Differenzkategorien in der Jugendhilfe

Gesetzliche Verpflichtung nach § 9 SGB VIII
Zusammenfassung

Die Autorin zeigt auf, dass das SGB VIII mit § 9 eine rechtliche Grundlage für die Jugendhilfe zur Beachtung von Aspekten, die Menschen von einander unterscheiden und ihre Vielfalt beschreiben wie Geschlecht, Alter, Herkunft/Ethnizität, Klasse/Schicht, Religion oder Körperlichkeit - in der soziologischen Terminologie auch unter dem Begriff Differenzkategorien fokussiert (vgl. Mecheril/Plößer 2015: 326) - enthält. Sie fächert die Bedeutung des § 9 SGB VIII auf, konkretisiert die Gesetzesbegriffe und stellt klar, dass die Vorschrift grundsätzlich für alle Bereiche und Ebenen der Jugendhilfe verbindlich ist.

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Beitrag
Berücksichtigung von Differenzkategorien in der Jugendhilfe
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 01, Jahr 2017, Seite 9 - 11

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Titel

Berücksichtigung von Differenzkategorien in der Jugendhilfe

Zeitschrift

Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 01, Jahr 2017, Seite 9 - 11

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Print ISSN

0947-8957

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Hannelore Häbel

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