Migration und Soziale Arbeit

Das Menschenrecht des Geflüchteten

Zusammenfassung

Recht ist ein allgemeines Gewaltverhältnis, in dem es um die Durchsetzung von Interessen des Staates, seiner Bürger und ihrer Institutionen und Organisationen innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches geht. In demokratischen Rechtsstaaten wirken die Bürger in unterschiedlichen Verfahren an der Transformation derartiger Interessen in die Rechtsform mit. Flüchtlinge sind hiervon allerdings ausgeschlossen, weil sie nicht über den die Mitwirkung an demokratischen Verfahren legitimierenden Bürgerstatus verfügen. Sie können sich auch nicht auf Menschenrechte berufen, weil es weder den Menschen noch die Menschheit als Rechtsadressaten gibt. Das Paradox der Menschenrechte besteht in der Unmöglichkeit, Rechte zu gewähren, die nicht nationalstaatlich abgesichert sind. Der aktuell klar hervortretende Gegensatz zwischen humanitären Hilfsaktionen für Geflüchtete und einer auf Abwehr eingestellten Politik ist nur ein exemplarischer Ausdruck der Entfernung zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten.

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Beitrag
Das Menschenrecht des Geflüchteten
Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 1, Jahr 2020, Seite 4 - 13

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Titel

Das Menschenrecht des Geflüchteten

Zeitschrift

Migration und Soziale Arbeit (ISSN 1432-6000), Ausgabe 1, Jahr 2020, Seite 4 - 13

DOI

10.3262/MIG2001004

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Print ISSN

1432-6000

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Wolfgang Behlert

Schlagwörter

Diskriminierung
Geflüchtete
Rechtsansprüche
Menschenrechtlicher Diskriminierungsschutz