Die Träger der Freien Jugendhilfe sehen sich einer Entwicklung gegenüber, die zur zunehmenden Vernetzung und Einbindung ihrer Einrichtungen und Dienste in verschiedenste Kooperationsstrukturen und Netzwerke führt. Die Aufnahme des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung in das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs führte und führt zur intensiveren Kommunikation und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Kindertagesstätten, Sozialpädagogische Familienhilfe, Beratungsstellen und andere Angebote der Freien Träger sind zudem in die überall in der Bundesrepublik entstehenden Netzwerke Früher Hilfen eingebunden. Hier wird nach den bestmöglichen Wegen gesucht, um Familien, die Belastungen und Risiken ausgesetzt sind möglichst gleich nach der Geburt, also von Anfang an, Hilfen anzubieten. -- Die zunehmenden Schnittstellen der Vernetzung bringen es mit sich, dass der Bedarf nach Informationen und Austausch steigt. Insbesondere vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen tragisch verlaufenen Fälle, in denen Kinder zu Tode kamen oder bleibende Schäden erlitten, erscheint es häufig unumgänglich, Informationen früher und vollständiger an Dritte, z.B. das Jugendamt, weiter zu geben. Auf der anderen Seite bestehen Unsicherheiten und mangelnde Kenntnisse des Datenschutzes, die sich nicht selten mit Bauchgrimmen in Bezug auf die Vertrauensbeziehung zu den Betroffenen paaren. Und tatsächlich werden Kinder ja auch nicht durch jede Informationsübermittlung geschützt. Es kann sogar das Gegenteil passieren. Vorschneller Informationsaustausch kann auch dazu führen, dass Familien sich zurückziehen und Hilfsangeboten verschließen, dass sie Helfer nicht mehr hereinlassen, ihr Kind nicht mehr in die Kindertagesstätte bringen. Die Folge ist häufig eine intensiv empfundene Unsicherheit, wann, wie und welche Informationsübermittlung sinnvoll ist, um Hilfe und Schutz für ein Kind zu ermöglichen. -- Die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Fragen kann ein Fundament bieten, auf dem Antworten auf diese Unsicherheiten gebaut werden können. Das rechtliche Fundament erspart jedoch nicht, dass in jedem einzelnen Fall fachliche Überlegungen angestellt werden müssen, sondern fordert diese geradezu heraus. Was ist schon ein Fundament, wenn kein Haus darauf gebaut würde? Andererseits: Wie haltbar ist ein Haus ohne Fundament? -- Wer ein Fundament legen will, gräbt zunächst in die Tiefe. Sicherheit im Datenschutz und im Umgang mit Informationen entsteht durch Verständnis der grundlegenden Prinzipien, die sich in vielen Bereichen und einzelnen Vorschriften wiederholen. Ausgekleidet wird das Fundament mit guten Baustoffen: Die speziell für die Jugendhilfe geltenden Regelungen bieten qualifizierte Grundlagen für den Umgang mit persönlichen Informationen und steigern die Chancen dafür, dass sich Kommunikation und Vernetzung für das Kind und seine Familie hilfreich auswirken. Wer sie genau betrachtet, entdeckt Potenziale zur Weiterentwicklung für die Einrichtungen und Dienste der freien Jugendhilfe. -- --
Beitrag
Fundamente legen für einen gelingenden Informationsaustausch in Netzwerken der Jugendhilfe - Was der Datenschutz (nicht) leisten kann.
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2009, Seite 410 - 419
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Fundamente legen für einen gelingenden Informationsaustausch in Netzwerken der Jugendhilfe - Was der Datenschutz (nicht) leisten kann.
TUP - Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit (ISSN 0342-2275), Ausgabe 6, Jahr 2009, Seite 410 - 419
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