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Vor dem Hintergrund öffentlich diskutierter Kinderschutzfälle wurde die Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz zu einem wesentlichen Ziel des im Jahr 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW). Mit den zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen und im § 8 LKG-NRW formulierten Normen sollen verbindliche und alle fünf Jahre wiederkehrende Qualitätsentwicklungsverfahren dazu beitragen, die Qualität des Kinderschutzhandelns der Jugendämter zu stärken. Der vorliegende Beitrag skizziert das Konzept der Qualitätsentwicklungsverfahren und stellt erste Befunde zu wichtigen Themen der Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz dar.
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