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Jugendhilfeplanung gilt seit Bestehen des SGB VIII als unbestrittenes Instrument der Steuerung zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe. Es gibt kaum ein Jugendamt, welches nicht entsprechende Stellen zur Jugendhilfeplanung ausweist. Dieser Beitrag geht der Frage nach, wieviel Substanz hinter solchen Stellenbeschreibungen steckt und wie die reale Steuerungsfunktion von Jugendhilfeplanung in der Breite der Jugendämter eingeschätzt werden kann.
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