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Vor dem Hintergrund politischer Forderungen nach Standardabsenkungen bei der Unterbringung und Hilfegewährung an geflüchtete unbegleitete Minderjährige (uM) in Zeiten von Kapazitätsengpässen (A) zeigt der nachfolgende Beitrag die rechtlichen Grenzen auf, die solchen Forderungen entgegenstehen (B). Dazu werden Standardabsenkungen auf ihre Vereinbarkeit mit rechtlichen Grundsätzen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) geprüft (C). Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass grundsätzliche Standardabsenkungen bei der Unterbringung von uM und daraus folgende Einschränkungen der Hilfeleistungen, die im Wege von Ländererlassen durchgesetzt werden sollen, nicht mit geltendem Recht im Einklang stehen (D). \n
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