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Die Schulgesetze aller Bundesländer bestimmen, neben den »Schriftlichen Arbeiten« die Leistungen der Schüler:innen aus dem Bereich »Sonstige Mitarbeit« zu beurteilen. Es ist gängige Praxis, dazu die mündliche Mitarbeit zu zählen. Aber inwiefern ist das pädagogisch sinnvoll?
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