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Gemeinsam leben, gemeinsam lernen: Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat den Menschenrechtscharakter dieses Ziels klargestellt. Damit in diesem Sinne Inklusion gelingen kann, sind guter Wille und viel Empathie zwar notwendig, doch bei weitem nicht hinreichend. Es ist und bleibt erforderlich, dass sonderpädagogische Kompetenz vom Kleinkindalter bis zum Berufsstart Betroffene und ihr Umfeld anleitet, begleitet, ermutigt und herausfordert. Dadurch sowie in der Gruppe Gleichbetroffener lernen sie die Vielfalt des Machbaren kennen und schöpfen aus gelingendem sozialen Miteinander und Erfolgserlebnissen Selbstbewusstsein und alle nötigen Skills für ein erfülltes, glückendes Leben.
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