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Inklusion ist ein Menschenrecht und kein »nice to have«. Daher ist die Kinder- und Jugendhilfe gefordert, unabhängig von der gesetzlichen Versäulung von Zuständigkeiten in verschiedenen Gesetzbüchern, allen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern bestmögliche Unterstützung anzubieten und innerhalb der gegebenen Optionen umzusetzen. Als Fachverband der Erziehungshilfen unterstützt der AFET gleichzeitig die praktische Umsetzung sowie die gesetzliche Rahmung.
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