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Der Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Umsetzung des Auftrags der Jugendhilfe, möglichst die Rückkehr der jungen Menschen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in ihre Herkunftsfamilien zu erreichen. Er geht auf gesetzliche Vorgaben ein, die Eltern − häufig in prekären Situationen lebend − als Voraussetzungen für eine Rückkehr zu erfüllen haben und macht den Handlungsrahmen deutlich, in dem sich Jugendhilfe bewegt, wenn es um den Ausgleich sozialer Ungleichheitsverhältnisse geht. \n
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