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Der Beitrag stellt klar, dass Befristungen von Jugendhilfeleistungen zwar allgemein üblich, aber dennoch meist rechtswidrig sind. Mit dem Blick auf junge unbegleitete geflüchtete Menschen zeigt er auf, dass die verknappten Hilfeleistungen im schlimmsten Fall das Scheitern von Bemühungen der Jugendhilfe bedeuten können. Der Beitrag enthält daher konkrete Hinweise zum Vorgehen gegen die Befristung von Hilfen und steht als pragmatisches und zugleich idealistisches Plädoyer für eine gemeinsame und konstruktive Hilfegestaltung mit dem öffentlichen Träger.
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