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Kriminologisches Journal

Punitive Universalien oder Kehrt die Kriminalbiologie zurück?

Zusammenfassung

Die These, es gebe unverrückbare Vorgaben für die Kriminalisierung, führt zurück in den soziologischen Funktionalismus und ins Naturrecht. Zum Nachweis müssten räumlich und zeitlich äußerst umfangreiche Kulturvergleiche angestellt werden. Überzeugender bleibt die Erklärung von Strafgesetzen auf dem Boden einer bestimmten Gesellschaft. Das wird hier gezeigt am Beispiel der ‚widernatürlichen Unzucht´ im 19. Jahrhundert, diese Kriminalisierung erschien unausweichlich und geschah doch auf kontingente Weise.

Schlüsselwörter: Strafgesetz, Universalien, Funktionalismus, Biologisierung, Homosexualität

The idea of transcultural conditions for penalization reverts into sociological functionalism and natural law. It would be more convincing to explain penal legislation for specific proscriptions. This is shown for the Prussian law against homosexuality in the 19th century. It pretended to be without alternative yet it happened in a contingent way.

Keywords: penal law, universals, functionalism, biologism, homosexuality

 

Beitrag
Punitive Universalien oder Kehrt die Kriminalbiologie zurück?
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 04, Jahr 2017, Seite 309 - 317

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Titel

Punitive Universalien oder Kehrt die Kriminalbiologie zurück?

Zeitschrift

Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 04, Jahr 2017, Seite 309 - 317

Zitation

Rüdiger Lautmann, Punitive Universalien oder Kehrt die Kriminalbiologie zurück? (2017), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0341-1966, 2017 #04, S.309

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0341-1966

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Rüdiger Lautmann

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