Enzyklopädie Erziehungswissenschaft online

Fachgebiet

Medienpädagogik

Der gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen

Zusammenfassung

Das Ziel des gesetzlichen Jugendmedienschutzes ist es, mediale Inhalte zu identifizieren, die zu einem Verhalten oder einer Einstellung erziehen könnten, die den Grundwerten unserer Gesellschaft oder dem gesellschaftlichen Wertekonsens entgegenstehen. Die Jugendschutzbestimmungen für Trägermedien (Kino, DVD, Computerspiele) werden im Jugendschutzgesetz (Bund) geregelt, elektronisch verbreitete Medien (Fernsehen, Internet, mobile Dienste) fallen unter die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Länder). Die konkrete Prüfung medialer Inhalte erfolgt durch Selbstkontrollen. Die staatliche Aufsicht hat vor allem die Aufgabe, Qualitätsstandards zu sichern. Bei den Prüfentscheidungen spielen - neben Ergebnissen der Medien-Wirkungsforschung und der Entwicklungspsychologie - der Erfahrungshorizont der Prüfer und die Pluralität der jeweiligen Ausschüsse eine wichtige Rolle. Im Bereich des Jugendmedienschutzes wird zwischen generell unzulässigen und mit einer Altersbeschränkung versehenen Angeboten unterschieden.



Inhalt:



1. Jugendschutz als Auftrag des Grundgesetzes

2. Beurteilungsmaßstäbe, Kriterien, Spruchpraxis

3. Gegenstand des Jugendschutzes

4. Jugendschutzaspekte im Strafrecht

5. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG): Altersbeschränkungen im Kino und für Video/DVD

6. Prüfinstitutionen nach dem Jugendschutzgesetz

7. Fernsehen und Internet: der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

8. Das System der regulierten Selbstregulierung

9. Schwierige Zukunft des Jugendschutzes

Literatur

Internetquellen



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Beitrag
Der gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen

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Titel

Der gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen

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Print ISSN

2191-8325

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Joachim von Gottberg

Schlagwörter

Selbstkontrolle
Pornografie

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