Kriminologisches Journal

Abolition der Vergangenheit. Lässt sich rechtsstaatliches Strafrecht rückwirkend aufheben?

Zusammenfassung

Das neu bestimmte Verhältnis von Recht und Zeit verleiht der Vergangenheit eine hohe Relevanz, zumal im Hinblick auf die Verhängnisperioden des letzten Jahrhunderts. Die Strafdrohung und Verfolgung bei gleichgeschlechtlichen Handlungen zwischen 1949 und 1969 hat ein strukturelles und positives Unrecht geschaffen, das bis in die Gegenwart fortwirkt. Die von Anfang an grundgesetzwidrige Strafvorschrift hat die Lebenswelt mehrerer Generationen negativ beeinflusst. Diese kollektiv schädliche Hinterlassenschaft verlangt danach, den § 175 StGB rückwirkend aufzuheben, wozu es einer juristischen Innovation bedarf. --

Jetzt freischalten 9,98 €

Beitrag
Abolition der Vergangenheit. Lässt sich rechtsstaatliches Strafrecht rückwirkend aufheben?
Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 4, Jahr 2011, Seite 269 - 287

Wie möchten Sie bezahlen?

Paypal

Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.

Titel

Abolition der Vergangenheit. Lässt sich rechtsstaatliches Strafrecht rückwirkend aufheben?

Zeitschrift

Kriminologisches Journal (ISSN 0341-1966), Ausgabe 4, Jahr 2011, Seite 269 - 287

Angebot für Bibliotheksnutzer:innen

Artikelseite content-select.com

Print ISSN

0341-1966

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Rüdiger Lautmann

Schlagwörter