Gemeinsam leben

Teilhabe durch inklusive politische Bildung: zum Politikbegriff von behinderten Menschen und Studierenden

Zusammenfassung

Der Begriff der politischen Teilhabe, häufig auch politische Partizipation genannt, bezeichnet „die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten“ (Schubert & Klein 2018, S. 257). Politische Teilhabe meint also die Beteiligung an der politischen Willensbildung, insbesondere an Wahlen und Referenden (vgl. ebd.), aber auch an politischen Beiräten und an anderen Formen der politischen Mitbestimmung, wie etwa Demonstrationen, Bürger*inneninitiativen, Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen oder als gewählte*r Vertreter*in den Parlamenten.

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Beitrag
Teilhabe durch inklusive politische Bildung: zum Politikbegriff von behinderten Menschen und Studierenden
Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2021, Seite 144 - 152

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Titel

Teilhabe durch inklusive politische Bildung: zum Politikbegriff von behinderten Menschen und Studierenden

Zeitschrift

Gemeinsam leben (ISSN 0943-8394), Ausgabe 3, Jahr 2021, Seite 144 - 152

DOI

10.3262/GL2103144

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Print ISSN

0943-8394

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Dorothee Meyer / Leon Spickschen / Theresa Hellinge

Schlagwörter