Externe Ombudsstellen lassen sich als Teil von Schutzkonzepten in Institutionen kenn-zeichnen. Sie bilden eine ergänzende, aber vor allem unabhängige Struktur der Beschwerde und Verwirklichung individueller Rechte von Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe soll i. S. d. § 1 SGB VII „die Entwicklung … in der Familie unterstützen und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen fördern.“ Trotz dieses grundständig formulierten Förderauftrags bestehen Macht-asymmetrien in den pädagogischen sowie den hoheitlichen Kontexten, wie z. B. bei Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) oder dem Abwägen des Bedarfs auf Hilfen zur Erziehung in den Verfahren der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII). Diese ungleichen Machtverhältnisse können stark auf junge Menschen und deren Familien einwirken und deren Interessen und Rechte beeinträchtigen. Ombudsstellen beraten junge Menschen und ihre Familien, wenn sie ihre Rechte verletzt und sich in den Verfahren nicht angemessen beteiligt sehen und daher mit Fachinstitutionen der Kinder- und Jugendhilfe in Konflikt stehen. Mit der gesetzlichen Regelung nach § 9a SGB VIII sollen unabhängige Ombudsstellen verstetigt werden, um damit auch zu dem Schutz von jungen Menschen und ihren Familien in den Organisationen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen. Allerdings bearbeiten Ombudsstellen nicht generalisiert an der Förderung der Schutzinteressen junger Menschen, sondern explizit dann, wenn sie angefragt werden, weil persönliche Rechte und Schutz in der Leistungsgewährung und/oder -erbringung durch die Kinder- und Jugendhilfe nicht gewährleistet sind. Aus einer rechtebasierten Perspektive auf junge Menschen ergeben sich für die zukünftige Ausgestaltung der ombudschaftlichen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe weitere Anforderungen, wenn Kinder und Jugendliche bei der Verwirklichung ihrer Rechte verlässlich durch unabhängige Stellen unterstützt werden sollen. Dieser Beitrag zeichnet Entwicklungslinien nach und beschreibt Grundsätze der ombudschaftlichen Arbeit sowie auch Herausforderungen in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gem. § 9a SGB VIII.
Beitrag
Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Wie möchten Sie bezahlen?
Für die Zahlung mit PayPal benötigen Sie ein PayPal-Konto, Sie können sich registrieren unter: www.paypal.com.
Wenn Sie im Kaufprozess auf www.beltz.de PayPal als Zahlungsart auswählen, werden Sie nach Abschluss des Prozesses auf das PayPal-Formular geleitet. Geben Sie in das Formular Ihren PayPal-Benutzernamen und Ihr Kennwort ein. Nach dem abgeschlossenen Bezahlvorgang erhalten Sie von PayPal eine Bestätigung per Mail für jede Transaktion. In Ihrem PayPal-Konto haben Sie Einblick in alle Transaktionen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung von PayPal Ihre persönlichen Daten in den USA unter den dort geltenden Datenschutzbedingungen gespeichert und verarbeitet werden.
Hilfe: Weitere Infos finden Sie auf den Hilfeseiten von PayPal. Die Telefonnummer des Kundendienstes finden Sie nach Login in Ihr PayPal-Konto unter dem Menüpunkt Kontakt > Rufen Sie uns an.
Mit Ihrem Handy bezahlen Sie über Ihre Mobilfunkrechnung oder über Ihr Prepaid-Guthaben. Es fallen zum Preis des Produktes keine weiteren Gebühren an. Sie können Beträge bis zu € 30,00 über dieses Verfahren bezahlen.
Bitte geben Sie im Kaufprozess Ihre Mobilfunknummer im angezeigten Feld ein. Per SMS erhalten Sie eine gebührenfreie Transaktionsnummer (TAN). Um die Zahlung zu bestätigen, tragen Sie die TAN im Online-Formular ein.
Die TAN kann nur einmal verwendet werden, sie ist 15 Minuten gültig. Der Betrag wird nach Verwendung der TAN über Ihre Mobilfunkrechnung oder von Ihrem Prepaid-Guthaben abgebucht. Wenn Sie die TAN nicht nutzen, verfällt diese nach 15 Minuten und es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Handy-Bezahlung können Sie nur mit einer deutschen Mobilfunknummer nutzen, auch vom Ausland aus. Für Festnetznummern ist dieser Service nicht verfügbar.
Bei folgenden Anbietern ist die Bezahlung per Handy nicht möglich:
Als Vodafone Prepaid-Kunde müssen Sie Ihre Karte einmal neu aufladen, um den Service nutzen zu können.
Mögliche Gründe, wenn Sie keine SMS erhalten:
Falsche Handynummer: Sie haben sich beim Eingeben der Nummer vertippt.
Firmenhandy: Ihr Firmenvertrag erlaubt die Nutzung dieses Dienstes nicht.
Prepaid-Vertrag: Ihr Guthaben ist nicht ausreichend.
Gesperrt: Ihre SIM-Karte ist gesperrt.
Für die Abwicklung der Bezahlung per Handy nutzen wir den Dienstleister "Mobile Business Engine GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur technischen Abwicklung an: info(at)mbe4.de.
Hier gelangen Sie zur Übersicht Ihrer abgeschlossenen Zahlungsvorgänge: https://portal.mbe4.de/mbe4customer/. Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ein und bestätigen diese mit der TAN, die Sie per SMS erhalten.
Sie erhalten den kompletten Artikel als PDF mit Wasserzeichen.
Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
10.3262/ESOZAO08260026
Artikelseite content-select.com
2944-4160
Beltz Juventa
Sabine Gembalczyk / Severine Thomas
Aufgaben und Herausforderungen von Schutzprozessen
Rechte
Beschwerde
Beteiligung
Konfliktvermittlung
unabhängige Beratung und Begleitung
In Kürze erscheinen die ersten Beiträge zum Fachgebiet »Methoden und Handlungskonzepte«. Die Einleitung von Kerstin Balkow, Michael Domes, Jutta Harrer-Amersdorffer und Peter-Ulrich Wendt steht bereits zur Verfügung.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuen Beiträge der ESozAO.
Jetzt abonnieren!