Forum Erziehungshilfen

Rechtswidrige Haushaltssperren bei jugendhilferechtlichen Leistungsverpflichtungen

Zusammenfassung

Im Berliner Bezirk Lichtenberg Anfang des Jahres und in den Folgemonaten in Halle und Magdeburg in Sachsen-Anhalt wurden Haushaltssperren mit erhöhten Ausgaben bei den Erziehungshilfen der §§ 27 ff. SGB VIII bzw. bei den Leistungen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und Einsparungen bei sog. freiwilligen Leistungen begründet. Auch wenn der die Haushaltssperre in Halle verfügende Oberbürgermeister hierzu erklärt, dass Zahlungen nur bei bestehenden Verträgen, gesetzlichen Verpflichtungen und unabweisbaren Ausgaben möglich bleiben, so zeigt das Berliner Beispiel deutlich die mögliche rechtswidrige Anwendung der Haushaltssperre auf die §§ 13, 27 ff. SGB VIII. Der Beitrag begründet die Rechtswidrigkeit einer solchen Haushaltssperre am Berliner Beispiel.

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Beitrag
Rechtswidrige Haushaltssperren bei jugendhilferechtlichen Leistungsverpflichtungen
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 4, Jahr 2025, Seite 248 - 250

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Titel

Rechtswidrige Haushaltssperren bei jugendhilferechtlichen Leistungsverpflichtungen

Zeitschrift

Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 4, Jahr 2025, Seite 248 - 250

DOI

10.3262/FOE2504248

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Print ISSN

0947-8957

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Peter Schruth

Schlagwörter