Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist im Juni 2024 in Kraft getreten und ab dem 12. Juni 2026 anzuwenden. Neben vielen Verschärfungen, insbesondere im Asylverfahrensrecht, war ein Ziel der europäischen Reform auch „die Garantien und Schutzstandards für minderjährige Migranten zu stärken“ (COM[2020] 609 Punkt 2.4.). Nachfolgend werden die wichtigsten Neuerungen mit Blick auf die Umsetzung des GEAS in Deutschland aus einer asyl- und unionsrechtlichen Perspektive vorgestellt. Dies geschieht mit Blick auf die Kinderrechte sowie die geplanten Regelungen zur Aufnahme von und Leistungen für geflüchtete junge Menschen.
Beitrag
Chance verpasst – Kinderrechte in der Umsetzung der GEAS-Reform
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 1, Jahr 2026, Seite 55 - 57
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Chance verpasst – Kinderrechte in der Umsetzung der GEAS-Reform
Forum Erziehungshilfen (ISSN 0947-8957), Ausgabe 1, Jahr 2026, Seite 55 - 57
10.3262/FOE2601055
Artikelseite content-select.com
0947-8957
Beltz Juventa
Constantin Hruschka / Robert Nestler