Betrifft Mädchen

Psychosoziale Prozessbegleitung aus der Perspektive einer Staatsanwältin

Zusammenfassung

„Opfer“ ist eine – in der Jugendsprache inzwischen teilweise zum Schimpfwort mutierte – Bezeichnung für Personen, die eine sehr verletzende Erfahrung von gesellschaftlich geächtetem, strafbarem Verhalten eines oder mehrerer Täter*innen gemacht haben. Als Staatsanwältin hatte ich stets mit Menschen zu tun, die diese Erfahrung gemacht hatten. Sie mussten sich in dem Strafverfahren, das auf diese Erfahrung folgte, jedoch jahrzehntelang allein und ohne Unterstützung oder Begleitung nach ihnen in den meisten Fällen unbekannten strafprozessualen Regeln zurechtfinden. Erst 2015 bzw. zum 01.01.2017 wurde die Psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte im Strafverfahren eingeführt, die derzeit insbesondere minderjährigen Verletzten kostenfrei zur Verfügung steht. Durch die starren gesetzlichen Begrenzungen in der Anspruchsnorm der Strafprozessordnung (StPO) – einem Kompromiss der Bundesländer im damaligen Gesetzgebungsverfahren, das der Einführung vorausging – wird die psychosoziale Prozessbegleitung vielen Betroffenen, insbesondere von sexuellen Gewalttaten und von Gewalt in Paarbeziehungen betroffenen jungen Frauen* lediglich in besonders schweren Fällen kostenlos gewährt. Was das aus der Sicht der Staatsanwaltschaft in der Praxis bedeutet, ist Gegenstand dieses Artikels.

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Beitrag
Psychosoziale Prozessbegleitung aus der Perspektive einer Staatsanwältin
Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 2, Jahr 2023, Seite 85 - 91

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Titel

Psychosoziale Prozessbegleitung aus der Perspektive einer Staatsanwältin

Zeitschrift

Betrifft Mädchen (ISSN 1438-5295), Ausgabe 2, Jahr 2023, Seite 85 - 91

DOI

10.3262/BEM2302085

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Print ISSN

1438-5295

Verlag

Beltz Juventa

Autoren

Dagmar Freudenberg

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