Peer Review ist die kritische Beurteilung von Manuskripten, die bei Pflege & Gesellschaft eingereicht werden, durch Expert:innen, die in der Regel nicht der Redaktion oder dem Herausgebergremium angehören. Da eine unvoreingenommene, unabhängige, kritische Bewertung ein wesentlicher Bestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit, einschließlich der wissenschaftlichen Forschung ist, ist ein Peer Review eine wichtige Erweiterung des wissenschaftlichen Prozesses.
Der tatsächliche Wert des Peer-Review-Verfahrens ist in der Diskussion, aber die Redaktion und das Herausgebergremium von Pflege & Gesellschaft sind davon überzeugt, dass ein gut geführtes Peer-Review-Verfahren die faire Wahrnehmung eines Manuskripts bei den Mitgliedern der wissenschaftlichen Community erleichtert. In der Praxis hilft es der Redakteurin und dem Herausgebergremium zu entscheiden, welche Manuskripte für Pflege & Gesellschaft geeignet sind. Peer-Reviews helfen Autor:innen oft, die Qualität der Manuskripte zu verbessern.
Die Regelungen des Peer-Review-Verfahrens in der Zeitschrift Pflege & Gesellschaft orientieren sich weitgehend an den Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE). Der Einreichungs- und Begutachtungsprozess ist standardisiert. Es beginnt mit einem Call for Papers zu einem Schwerpunktthema, gefolgt von der Einreichung der Manuskripte, dem Begutachtungsverfahren und endet mit dem Redaktionsschluss. Ein fester Zeitplan, der auf der jährlichen Sitzung des Herausgebergremiums festgelegt wird, gibt Auskunft über die zeitliche Abfolge der Prozesse für die zu veröffentlichenden Ausgaben. Der Prozess ist sowohl für Autor:innen als auch für das Herausgebergremium und die Redaktion transparent. Ablauf und Schnittstellen des Review-Verfahrens sind detailliert in einem Flowchart beschrieben und allen Beteiligten bekannt:
Durchschnittlich werden pro Jahr 30 Manuskripte eingereicht (sowohl zu den Schwerpunktthemen als auch freie Beiträge).
Pflege & Gesellschaft verfügt über einen Stamm von etwa 90 bis 100 Gutachter:innen. Ihre methodischen und inhaltlichen Kompetenzen sind bekannt und schriftlich festgehalten. Die Gutachter:innen werden von der Redaktion nach dem Schwerpunkt des Manuskripts ausgewählt. Lehnt ein/e potenzielle/r Gutachter:in die Übernahme eines Gutachtens ab, wird zeitnah ein/e andere/r geeigneter Experte/Expertin aus dem Gutachterpool angefragt. Es liegt in der Verantwortung der Redaktion, dafür zu sorgen, dass die Gutachter:innen Zugang zu allen Materialien haben, die für die Beurteilung des Manuskripts relevant sein könnten, einschließlich des ergänzenden Materials.
Pflege & Gesellschaft ist als Peer-Review-Zeitschrift nicht verpflichtet, eingereichte Manuskripte in den Begutachtungsprozess zu geben und ebenfalls nicht den Empfehlungen der Gutachter:innen, ob positiv oder negativ, zu folgen. Die Redakteurin bzw. das Herausgebergremium von Pflege & Gesellschaft sind letztlich für die Auswahl des gesamten Inhalts verantwortlich. Redaktionelle Entscheidungen können von Aspekten beeinflusst werden, die nichts mit der Qualität eines Manuskripts zu tun haben, z. B. die Passung eines Beitrags für die Zeitschrift. Die Redakteurin bzw. das Herausgebergremium können jeden Artikel jederzeit vor der Veröffentlichung, auch nach der Annahme, ablehnen, wenn Bedenken hinsichtlich der Integrität der Arbeit aufkommen.
Sowohl die Manuskripte für das Schwerpunktthema als auch die freien Beiträge werden einem Review unterzogen. Nur die Beiträge im Diskussionsteil werden nicht begutachtet. Jedes begutachtete Manuskript wird von zwei Gutachter:innen begutachtet. Der Reviewprozess ist anonymisiert, d.h. weder der/die Autor:in noch der/die Gutachter:in wissen, wer das Manuskript geschrieben oder die Begutachtung durchgeführt hat. Die Begutachtung besteht aus zwei Komponenten: Erstens gibt es eine tabellarische Bewertung mit insgesamt 16 Punkten. Dazu gehören die Strukturiertheit der Zusammenfassung, die Aktualität des Hintergrunds, die Qualität des methodischen Ansatzes, die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, die Schlüssigkeit der Diskussion, etc.
Die Leitfragen lauten:
Die Gutachter:innen sind zudem dazu aufgefordert, sich an Reporting Guidelines zu orientieren. Eine Handreichung (Handreichung Begutachtende/PDF) informiert die Gutachtenden über die Beurteilungskriterien und ergänzt, dass Verständlichkeit und Transparenz einer Einschätzung vor allem über fachlich klare, nachvollziehbare Begründungen entsteht und sachlich sowie wertschätzend formulierte Anmerkungen erwartet werden.
Zweitens verfassen die Gutachter:innen einen Fließtext, in dem sie ihre Bewertungen erläutern und begründen. Das Gutachten mit beiden Bestandteilen wird den Autor:innen zugesandt.
Wird ein Manuskript von beiden Gutachter:innen abgelehnt, ist die Ablehnung verbindlich; bei einer Diskrepanz zwischen Ablehnung und Annahme entscheidet die geschäftsführende Herausgeberin in Absprache mit der für das Schwerpunktheft zuständigen Herausgeber:in.
Pflege & Gesellschaft benachrichtigt die Gutachter:innen über die endgültige Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung einer Arbeit und würdigt den Beitrag der Gutachter:innen für ihre Zeitschrift. Pflege & Gesellschaft tauscht auch Wunsch die Kommentare der Gutachter:innen mit den Co-Gutachter:innen desselben Beitrags aus, so dass die Gutachter:innen im Begutachtungsprozess voneinander lernen können.
Das Herausgebergremium ermutigt die Autor:innen, Forschungsprotokolle und Pläne für statistische Analysen, sofern sie vom Protokoll getrennt sind, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oder danach öffentlich zugänglich zu machen. Die Autor:innen werden gebeten mitzuteilen, ob die Studiendaten für Dritte zur Einsicht und/oder Nutzung/Reanalyse zur Verfügung stehen.
Das Herausgebergremium geht davon aus, dass es sich bei den bei Zeitschriften eingereichten Manuskripten um Mitteilungen handelt, die privates, vertrauliches Eigentum der Autor:innen sind, und dass die Autor:innen durch eine vorzeitige Offenlegung einzelner oder aller Details eines Manuskripts geschädigt werden können.
Die Gutachter:inn sind daher angewiesen, Manuskripte und die darin enthaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Gutachter:innen dürfen die Arbeit der Autor:innen nicht öffentlich diskutieren und sich die Ideen der Autor:innen nicht aneignen, bevor das Manuskript veröffentlicht ist. Die Gutachter:innen dürfen das Manuskript nicht für ihren persönlichen Gebrauch aufbewahren und sind angewiesen, Kopien der Manuskripte nach Abgabe ihrer Gutachten zu vernichten.
Gutachter:innen, die sich bei der Begutachtung von einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter:in oder einem Kollegen/einer Kollegin unterstützen lassen, sollten die Beiträge dieser Personen in ihren schriftlichen Kommentaren an die Redaktion erwähnen. Wie oben beschrieben, müssen die Gutachter:innen die Vertraulichkeit des Manuskripts wahren, was das Hochladen des Manuskripts in Software oder andere KI-Technologien, bei denen die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden kann, verbietet. Die Gutachter:innen müssen Pflege & Gesellschaft darüber informieren, ob und wie KI-Technologie eingesetzt wird, um die Erstellung des Review zu unterstützen. Die Gutachter:innen werden darauf hingewiesen, dass KI-Ergebnisse erzeugen kann, die den Anschein von Korrektheit erwecken, aber auch falsch, unvollständig oder voreingenommen sein können.
Von den Gutachter:innen wird erwartet, dass sie auf Aufforderungen zur Begutachtung umgehend reagieren und die Gutachten innerhalb der vereinbarten Frist einreichen. Die Kommentare der Gutachter:innen sollten konstruktiv, angemessen und respektvoll sein. Die Gutachter:innen werden gebeten, ihre Beziehungen und Tätigkeiten anzugeben, die ihre Bewertung eines Manuskripts beeinflussen könnten und sich vom Peer-Review-Verfahren ausschließen, wenn ein Konflikt besteht.
Mitglieder des Herausgebergremiums können Manuskripte bei Pflege & Gesellschaft einreichen. Diese Manuskripte durchlaufen dasselbe verblindete Verfahren wie alle anderen Manuskripte. Es ist sichergestellt, dass die Herausgeber:innen, die auch Autor:innen sind, den Review- und Entscheidungsprozess nicht beeinflussen können.